Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
Boykott am Parkplatz unrechtmäßig      
                                       
Ein Boykottaufruf an einer Parkschranke
wegen höherer Preise ist ein unzulässi-
ger Eingriff in das Gewerbe des Park-  
platzbetreibers. Wer Mitarbeiter ab-   
stelle, um Andere am Einfahren auf den 
Parkplatz zu hindern, schade dem Be-   
trieb, entschied das Landgericht Fran- 
kenthal in einem kuriosen Nachbar-     
schaftsstreit. (Az.: 5 O 46/23)        
                                       
Der Betreiber eines Parkplatzes in     
Speyer hatte die Gebühren angehoben und
den bislang gewährten Rabatt für die   
Besucher eines Restaurants abgeschafft.
Daraufhin stellte der Restaurantbetrei-
ber Mitarbeiter an die Schranke.       
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