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Urteil: HR muss Wahlspot senden

Ein Radiosender des Hessischen Rund­funks (HR) muss einer Gerichtsentschei­dung zufolge einen Wahlwerbespot der Satirepartei Die Partei zur Europawahl ausstrahlen. Wahlwerbespots dürften nur dann wegen eines Verstoßes gegen all­gemeine Strafgesetze zurückgewiesen werden, wenn der Verstoß deutlich sei, teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit. (Az.: 1 L 1559/24.F)

Der Spot müsse beim Jugendsender YouFM ausgestrahlt werden. Der HR lehnte die Ausstrahlung ab, weil der Text des Lieds gegen den Jugendschutz verstoße. Darin werde Sex mit Gewalt verbunden.

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