

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern bei der Erhöhung von Betriebskosten-Vorauszahlungen gestärkt. Demnach dürfen Vermieter die Vorauszahlung nur dann erhöhen, wenn die bisherige Abrechnung auch inhaltlich korrekt war. Mit der Entscheidung änderte der BGH seine bisherige Rechtsprechung. Ihm genügte bislang, wenn die Abrechnung formell ordnungsgemäß war. Mit der Jahresabrechnung erfolge ja der Ausgleich.
Im konkreten Fall war Mietern gekündigt aber worden, die den erhöhten Betrag nicht oder nicht vollständig gezahlt hatten. (AZ: VIII ZR 245/11 u.a.)
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