

Autohändler, die unerlaubt ihre Visitenkarte an geparkten Fahrzeugen hinterlassen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Wie der ADAC mitteilte, verurteilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht einen Autoaufkäufer zu einem Bußgeld von 200 Euro, weil er ohne Genehmigung der Stadt auf Parkplätzen seine Karten hinter die Autoscheibenwischer geklemmt hatte. (AZ: IV-4RBs-25/10)
Zudem riet der ADAC zur "höchsten Vorsicht" gegenüber den Angeboten "wild" werbender Aufkäufer. Laut einer Umfrage seien 75 % der Befragten unzufrieden mit deren Angeboten gewesen.
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