Der Teletext im Ersten

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     tagesschau: Nachrichten 
Verdachtsfall-Einstufung rechtens      
                                       
Die Einstufung der AfD durch den Ver-  
fassungsschutz als rechtsextremer Ver- 
dachtsfall ist rechtens. Das entschied 
das Oberverwaltungsgericht NRW in Müns-
ter.                                   
                                       
Das Gericht bestätigte damit eine Ent- 
scheidung des Verwaltungsgerichts Köln.
Damit darf der Verfassungsschutz auch  
weiterhin nachrichtendienstliche Mittel
zur Beobachtung der Partei einsetzen.  
                                       
Das OVG ließ zwar keine Revision zu.   
Die AfD kann aber einen Antrag auf Zu- 
lassung am Bundesverwaltungsgericht in 
Leipzig stellen.                       
Kritik an FDP-Plan zu Haushalt..... 105
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