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Mann muss Kirchenglocken ertragen

Das Läuten der Kirchenglocken gehört zu Bayern wie das Oktoberfest: Einem Ein­wohner im Landkreis Kelheim, der nahe einer katholischen Kirche lebt, ist das viertelstündliche Zeitschlagen zwischen 6 und 22 Uhr jedoch zu laut.

Er klagte deswegen, jedoch ohne Erfolg, denn das Landgericht Regensburg wies die Klage in erster Instanz ab. Der Mann ging gegen diese Entscheidung in Berufung und scheiterte nun auch vor dem Oberlandesgericht Nürnberg. Das Gericht entschied, dass die Geräusche des Zeitläutens nicht die Grenze der Zumutbarkeit überschreiten würden.

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