Ein Radiosender des Hessischen Rundfunks (HR) muss einer Gerichtsentscheidung zufolge einen Wahlwerbespot der Satirepartei Die Partei zur Europawahl ausstrahlen. Wahlwerbespots dürften nur dann wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Strafgesetze zurückgewiesen werden, wenn der Verstoß deutlich sei, teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit. (Az.: 1 L 1559/24.F)
Der Spot müsse beim Jugendsender YouFM ausgestrahlt werden. Der HR lehnte die Ausstrahlung ab, weil der Text des Lieds gegen den Jugendschutz verstoße. Darin werde Sex mit Gewalt verbunden.