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Kinderpornografie:Neues Strafmaß

Der Bundestag hat die Mindeststrafe für Besitz und Verbreitung von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern gesenkt

Der Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte wird künftig mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe geahndet, die Verbreitung mit mindestens sechs Monaten Gefängnis.

Hintergrund ist eine Verschärfung des Strafmaßes im Jahr 2021. Dadurch wurden beispielsweise auch Verfahren gegen Lehrkräfte eingeleitet, die Bilder oder andere Inhalte in Chats teilten, um vor deren Verbreitung zu warnen.

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