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Höhere Strafen bei Bestechung

Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten werden künftig stärker bestraft. Dafür soll ein zusätzlicher Paragraf ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Das beschloss der Bundestag am Abend.

Parlamentariern und ihren Auftraggebern droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Hintergrund der Verschärfung sind die Maskenaffären während der Corona-Pandemie. Abgeordnete vor allem der CSU hatten dem Staat Masken vermittelt und dafür Millionen an Provisionen kassiert.

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